Gasheizungsverbot 2024 aufgehoben: Was jetzt für Eigentümer gilt

Gasheizungsverbot gekippt, aber große Anreize zu wechseln

Es soll möglichst jede neue Heizung mit mind. 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Aber das ist natürlich nicht alles. Was die Reform für Bestandsgebäude und Neubauten bedeutet, zeigen wir Ihnen hier. 

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Das Wichtigste in Kürze

Seit Januar 2024 ist es so weit: Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist in Kraft getreten. Und Hausbesitzer können aufatmen, den das heiß diskutierte Gasheizungsverbot ist gekippt. Große Änderungen kommen jedoch trotzdem.

  1. Gasheizungsverbot gekippt: Ein generelles Verbot von Gasheizungen wurde aufgehoben, jedoch gibt es Anreize zum Umstieg auf klimafreundliche Heizungen.

  2. Erneuerbare Energien verpflichtend: Neu installierte Heizungen müssen ab sofort mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  3. Übergangsphasen und Wärmeplanung: Verpflichtungen gelten zunächst für Neubauten in Neubaugebieten, während Bestandsgebäude und andere Neubauten Übergangsfristen bis spätestens 2028 haben, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.

  4. Attraktive Förderung: Die Bundesregierung fördert den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten.

  5. Vielfältige Heizungsalternativen: Zulässige Alternativen umfassen Wärmenetze, Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie-Heizungen und Hybridheizungen.

Kein Gasheizungsverbot – attraktive Alternativen

Deutschland hat ambitionierte Klimaziele. Wir wollen bis 2045 klimaneutral werden. Dazu helfen verschiedene Gesetze wie das Energieeffizienzgesetz und eben auch das reformierte Gebäudeenergiegesetzt, das umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt wird.

Ein Verbot der Gasheizung besagt es aber nicht. Bestehende Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben werden und sind (noch) nicht verboten. Das Gesetzt schafft jedoch Anreize zum Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung, weg von fossilen Brennstoffen. Was Sie als Hausbesitzer wissen müssen?

Was besagt der aktuelle Stand beim Gasheizungsverbot nach GEG 2024?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland die Nouvelle des Gebäudeenergiegesetzes. Und dies sieht entgegen lautstarken Befürchtungen kein generelles Verbot von Gasheizungen vor, jedoch Anreize zum Wechsel der Heizungsanlage. 

Kerninhalte in Kürze:

  • Neu installierte Heizungen müssen ab sofort min. 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die Pflicht aus dem GEG zum Einbauen von Heizungssystemen mit erneuerbarer Energie gilt ab 2024 zuerst für Neubauten in Neubaugebieten
  • Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten befinden sich seit Januar 2024 in der "Übergangsphase".
  • Ab wann die Pflicht für Sie in Kraft tritt, hängt auch von der kommunalen Wärmeplanung zusammen. 
  • Der Einbau einer neuen Heizung mit erneuerbaren Energien ist unmittelbar an die Wärmeplanung der Kommune gekoppelt – für Städte gilt die Frist bis Mitte 2026 und für kleiner Städte bis Mitte 2028. 
  • Sie als Hausbesitzer haben die Wahl für welches Heizungssystemen Sie sich entscheiden wollen. 
  • Anreiz schafft die Förderung der Bundesregierung mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten.
  • Öl- und Gasheizungen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (z. B. Bio-Öl, Bio-Flüssiggas/BioLPG).

Um die Vorgaben des Gesetzes für Erneuerbares Heizen zu erfüllen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl. Das können sein: 

Sind Sie unsicher, welche Heizung die richtige für Ihr Zuhause ist?

Unsere Experten helfen Ihnen, die beste Lösung zu finden.

Zeitrahmen & Übergangsfristen für neue Heizungen

Um einen sozialverträglichen Umstieg zu ermöglichen und auch für eine bessere Planbarkeit zu sorgen wurde die Umsetzungspflicht an die kommunale Wärmeplanung geknüpft. Die Fristen sind wie folgt: 

  1. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern: 30. Juni 2026
  2. Kommunen mit maximal 100.000 Einwohnern: 30. Juni 2028 

Zum 1. Juli 2026 bzw. 2028 gelten die Regelungen des GEG uneingeschränkt d. h. Sie müssen Ihre Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betreiben. Der Nachweis ist über Berechnung nach DIN V 18599 oder GEG-Vorgaben für die Heizung anzubringen. 

Es gelten folgende Ausnahmen: 

Wenn ein Wärmenetz geplant ist, dann dürfen Sie jede Heizung einbauen, wenn Sie bis spätestens zehn Jahre nach Vertragsabschluss mit Nah- und Fernwärme entsprechend des GEG beliefert werden.

Wenn ein Wasserstoffnetz geplant ist, sind Gasheizungen erlaubt, die mit Wasserstoff laufen und bis spätestens 2040 mit grünem Wasserstoff versorgt werden. 

Auswirkungen Gebäudeenergiegesetz für Flüssiggaskunden

Das Gasheizungsverbot war deswegen stark diskutiert, weil die Gasheizung in Deutschland das vorherrschende Heizungssystem ist. Wohlig warm wird es deutschen Haushalten hauptsächlich dank eines Energieträgers: Erdgas. Fast jede zweite Wohnung wird mit Erdgas beheizt.

Damit werden Zentralheizungen, Gas-Wärmepumpen oder Gasöfen gespeist. Natürlich ist der Einsatz des Energieträgers von den regionalen Gegebenheiten wie Siedlungsdichte und Netzanschluss abhängig und so verwundert nicht, dass viele Haushalte und auch Unternehmen auf den Energieträger Flüssiggas setzen.

Damit sind Haushalte und Unternehmen, nicht nur autark, sondern auch klimafreundlicher als mit Erdgas oder Öl unterwegs

"Green-Paper" des Bundeswirtschaftsministeriums

Was passiert, wenn keiner mehr Gas nutzt? Was passiert mit der Gasinfrastruktur, wenn deutschen Haushalte auf Heizungen mit erneuerbarer Energie wie die Wärmepumpe umstellen?

Mit der Veröffentlichung des "Green Paper" spielt das Bundeswirtschaftsministerium einige praktische Fragen durch. Das Paper diskutiert die Auswirkungen, wenn sich das Land von der Gasinfrastruktur verabschiedet.

Die Antworten sind kompliziert und auch nicht bei allen gerne gesehen. Wo darüber diskutiert wird, das deutsche Gasnetz rückzubauen und immer weniger Haushalte bestehende Gasanschlüsse nutzen, wird natürlich ein Energieträger wie Flüssiggas zur interessanten Alternative. 

Alle rechtlichen Vorgaben zum Gebäudeenergiegesetz für Kunden mit Flüssiggasheizung haben wir Ihnen in einem kompakten Ratgeber zusammengestellt. 

Lohnt sich der Einbau einer neuen Gasheizung noch?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Der Einbau eine neue Gasheizung ist mit Risiken verbunden, da nicht nur die Pflicht aus dem GEG besteht, sondern auch die CO2-Steuer Hausbesitzer belastet.

Daher gibt es eine Beratungspflicht. Seit 2024 müssen sich Privatpersonen beraten lassen, wenn sie eine neue Gasheizung kaufen wollen. Unsere Installateure beantworten Ihnen gerne alle Fragen und beraten Sie.

Wer eine neue Gasheizung einbaut, hat zudem das Risiko der kommunalen Wärmeplanung aus dem GEG. Beispiel: Sie kaufen eine wasserstofffähige Heizung, aber die Kommune wird nicht an ein Wasserstoffnetz angeschlossen. Dann muss die Heizung innerhalb von drei Jahren umgerüstet werden, damit Sie die 65 %-Pflicht erfüllen.

Auch wenn eine neue Gasheizung wegen der Anschaffungskosten gegenüber der Wärmepumpe auf den ersten Blick attraktiver scheint, punktet die Wärmepumpe mit Förderzuschüssen, Klimafreundlichkeit und über die gesamte Lebensdauer mit weniger Kosten.

Was besagt das GEG bei Gasheizungen im Altbau?

Die Pflicht aus dem GEG ist an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Spätestens dann muss die neue Heizung die Pflichten aus dem Gesetz erfüllen. Wird der Wärmeplan der Kommune früher beschlossen, gilt diese Pflicht auch für Sie früher.

Entscheidet die Kommune später, dürfen Sie bis zur Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung eine neue Gasheizung einbauen. Steht nach der kommunalen Wärmeplanung fest, dass Ihr Gebäude nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass der Anteil aus erneuerbaren Energien steigt.

Für die geforderten Anteile gibt es einen gestaffelten Zeitplan: 

  • ab 2029: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent 
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent
  • ab 2045: 100 Prozent

Wie erreiche ich 65 % mit meiner Heizung?

Das Wort Gasheizungsverbot ist verwirrend. Steht die kommunale Wärmeplanung fest, darf nach dem GEG trotzdem eine Gasheizung eingebaut werden, wenn diese mit mind. 65 % erneuerbaren Energie betrieben werden kann.

Das geht z. B. über grüne Gase (BioLPG, Biomethan, grüner oder blauer Wasserstoff). Hybridheizungen sind dabei auch gefragt, also die Kombination einer Gasheizung und einer Wärmepumpe, die die Umgebungsenergie nutzt. Die 65 % können mit Nachrüsten erreicht werden. 

Attraktive Förderung für Privatpersonen

Auch wenn das Gesetzt in abgeschwächter Version verabschiedet wurde und es kein generelles Verbot für Gasheizungen gibt, profitieren Hausbesitzer und Eigentümer von alternativen Heizsystemen durch neue Förderungen. Das Gesetzt regelt die Förderungen von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizungen.

KfW Programm 458: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

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Bis zu 70 % Zuschuss der förderfähigen Kosten 

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Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung 

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Gilt für Bestandsgebäude bzw. Bestandswohngebäude 

Muss ich meine bestehende Heizung austauschen?

Haben Sie eine bestehende Heizung? Keine Sorge! Sie müssen nicht sofort die Heizung austauschen! Das kursierende, angstvolle Wort "Gasheizungsverbot" bezieht sich laut GEG bisher nur auf Neubauten in Neubaugebieten.

Ist Ihre Heizung noch keine 30 Jahre alt, können Sie diese weiterhin betreiben. Und auch nach der Übergangsfrist sind Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Vorrausetzungen erlaubt. In Frage kommen auch nach der Frist Heizungen als Hybridlösungen in Kombination mit einer Wärmepumpe, einer Solarthermieanlage oder beim Betrieb mit grünen Gasen (BioLPG, grünem oder blauem Wasserstoff).

Für bestehende Heizungen beinhaltet das GEG eine Austauschpflicht. § 72 regelt das "Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen". Die Austauschpflicht gilt nur für Konstanttemperatur-Heizungen, nicht für Niedrigtemperatur oder Brennwertanlagen. 

Was für Alternativen gibt es für die Gasheizung?

Es gibt einige Alternativen für Gasheizungen – auch in Kombination mit der Gasheizung. Rheingas unterstützt Haushalte beim Austausch von alten Ölheizungen und beim Umstieg der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien.

Über 300 Jahre Erfahrung

Rheingas & seine Partner

Logo von unserem Heizungs-Partner Vaillant. Führender Hersteller von Heizungs- & Klimasystemen
Logos unseres Heizungs-Partners Viessmann. Weltweit anerkannter Experte für Heiztechnik
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Häufig gestellte Fragen

Das anfänglich vorgesehene Gasheizungsverbot im Gebäudebestand wurden zurückgenommen. Es ist weiterhin gestattet, beschädigte Öl- und Gasheizungen über diesen Zeitpunkt hinaus zu reparieren und zu ersetzen.

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzt einen neuen Fokus auf die Heizung. Daher kann umgangssprachlich auch schon mal die Rede vom neuem Heizungsgesetz sein.

Ja, ein generelles Gasheizungsverbot gibt es im reformierten Gebäudeenergiegesetz von Januar 2024 nicht.

Wissenswertes aus der Energiewelt