Gasprüfung Wohnmobil & Wohnwagen: Maximale Sicherheit auf Reisen

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Endlich herrscht Klarheit: Eine verpflichtende Gasprüfung für Wohnwagen und Wohnmobile mit Gasanlage wurde in die StVZO aufgenommen. Lesen Sie in diesem Ratgeber alles zur Gasprüfungs-Pflicht.

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Gasprüfung G607 gesetzlich geregelt

Wer sicher mit dem Wohnmobil reisen möchte, muss regelmäßig eine Hauptuntersuchung (HU) vom TÜV durchführen lassen. Für Wohnmobile mit Flüssiggasanlage war früher für das Bestehen der Hauptuntersuchung eine gültige Bescheinigung über eine sichere und einwandfrei funktionierende Gasanlage notwendig. Für Wohnwagen galt diese Pflicht nicht, wurde aber empfohlen. Im Januar 2020 wurde die Notwendigkeit der Prüfung der Flüssiggasanlage im Wohnmobil vom 

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ausgesetzt und seit April 2022 gänzlich von der HU entkoppelt. Seit Januar 2023 sollte eine neue Regelung vorgestellt werden. Nun hat das Warten ein Ende: Mit dem § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugender StVZO wird die Gasprüfung (G 607) Teil der StVZO und verpflichtend für Halterinnen und Halter von Wohnwagen oder Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage. 

Flüssiggasanlagenprüfung in StVZO aufgenommen

Lange herrschte Verwirrung, wenn es um die Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen ging. Die Pflicht zur Gasprüfung im Rahmen der HU wurde zunächst bis Januar 2023 außer Kraft gesetzt. Beim Wohnwagen war das bereits vorher so, dort konnte auch schon in der Vergangenheit die HU ohne Gasprüfung erfolgen.

Das BMDV arbeitete lange an einer neuen Rechtsgrundlage für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Nun herrscht Klarheit mit dem neuen § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (StVZO – hier geht’s zum Gesetzestext). 

Das Wichtigste in Kürze

  • Aus der Empfehlung zur Gasprüfung wird nun eine Pflicht – auch für Wohnwagen-Besitzer.
  • Ohne Gasprüfung der Flüssiggas-Anlage gibt es keine TÜV-Plakette
  • Die Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen ist eine eigenständige Prüfung – unabhängig von der Hauptuntersuchung. 
  • Wer in seinem Wohnwagen oder Wohnmobil eine Flüssiggas-Anlage nutzt, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. 
  • Gleichwohl wird die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen verpflichtend.
  • Stichtag für das Inkrafttreten ist der 19. Juni 2025

Fristen

Besitzer von Wohnwagen oder Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage haben noch bis zum 19.06.2025 Zeit, die neu in der StVZO verankerte Verpflichtung fristgerecht durchführen zu lassen. Es ist jedoch grundsätzlich zu empfehlen nicht bis zum Stichtag zu warten. Wer heute keine gültige Gasprüfung für ein Wohnwagen oder Wohnmobil vorweisen kann, sollte das in jedem Fall tun, auch wenn noch Zeit ist.

Bußgelder bei Nichtbeachtung

Wer die neu eingeführte Prüfpflicht ignoriert und keine fristgerechte Prüfung der Flüssiggasanlage durchführen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird je nach Fristüberschreitung mit Bußgeldern zwischen 15 Euro (bei mehr als 2 und bis zu 4 Monaten), 25 Euro (bei mehr als 4 und bis zu 8 Monaten und 60 Euro (ab 8 Monaten) geahndet. 

Brühl, Wesel, Dresden & Krakow: Hier können Camper die G 607-Prüfung durchführen lassen.

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Bedeutung & Notwendigkeit der Gasprüfung G607

Wohnmobile mit Flüssiggas an Bord sind zur regelmäßigen Gasprüfung verpflichtet. Die rechtlichen Grundlagen sind Technische Regeln Flüssiggas (TRF), EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG, DIN EN 1949 und das Arbeitsblatt Technische Regeln DVGW G 607. 

Diese Prüfung ist aus unterschiedlichen Gründen wichtig: 

  • Die sachgerechte Gasprüfung minimiert das Risiko von Gasunfällen, erkennt Leaks und Defekte oder eine unsachgemäße Installation.  
  • Wird die Gasanlage regelmäßig überprüft, erhört das die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. 
  • Mängel an der Gasanalage im Wohnwagen oder im Wohnmobil gefährden – besonders bei einem Unfall – Menschenleben und Sachwerte. Es besteht sonst Vergiftungs- und Explosionsgefahr. 
  • Die Prüfung dient als Sorgfaltsnachweis und dokumentiert sichtbar den sicheren und einwandfreien Zustand der Anlage. Im Schadensfall kann die Versicherung bei Fehlen der Prüfung den Kasko-Schutz verweigern
  • Zusätzlich werden Camper ohne gültige Gasprüfung an vielen Campingplätzen abgewiesen

Was wird geprüft?

Bei der G 607-Prüfung erfolgt die Drucküberprüfung der Gasanlage, es werden alle Leitungen, angeschlossener Geräte und technische Bauteile überprüft. Es werden u.a. geprüft: 

  • Halterung der Gasflaschen
  • Lüftungsöffnung im Gaskasten 
  • Gasdichtigkeitsprüfung
  • Sicherheitsventile 
  • Funktionalität der Geräte 
  • Abgasrohre, Filter, Abluft

Anschlussschläuche und Druckminderer dürfen laut Technischen Regel G 607 (A) nicht älter als 10 Jahre sein. Daher werden auch alle Druckregelgeräte, automatische Umschalteinrichtungen und Schlauchleitungen überprüft. Dabei gilt das Herstellerdatum, also das Baujahr der Armaturen, nicht das Einbaudatum. 

Vor der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage muss in jedem Fall durch einen Sachverständigen die Gasprüfung durchgeführt werden. Danach erfolgt die Prüfung im Turnus alle zwei Jahre. Immer wenn ein Gerät ausgetauscht, neu installiert oder repariert wird, ist eine neue Gasprüfung erforderlich. 

Nach der Prüfung stellt der zertifizierte Prüfer eine Prüfplakette aus und dokumentiert das Bestehen in der Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch). 

5 Tipps für eine stressfreie G 607 Gasprüfung

Bei der G 607 wird von einem anerkannten Prüfer die gesamte Gasanlage auf den sicheren und einwandfreien Betrieb geprüft. Steht die nächste Gasprüfung an, gibt es einige Punkte, die Sie vorbereiten können:  

  • Stellen Sie sicher, dass alle Campinggas-Flaschen gefüllt und angeschlossen sind. 
  • Kontrollieren Sie, ob alle Geräte (z.B. Gaskühlschrank) angeschlossen und betriebsbereit sind. 
  • Alles dabei? Bringen Sie das gelbe Prüfbuch mit (auch Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung). 
  • Haben Sie neue Geräte eingebaut, bringen Sie die Zertifikate mit, damit diese ins gelbe Prüfbuch eingetragen werden können. 
  • Wann wurden der Druckminderer und Anschlussschlauch das letzte Mal ausgetauscht? Unabhängig vom Zustand, müssen sie spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum ausgetauscht werden (unterliegt der europäischen Norm EN 1949 und EN. 12864/13786). 

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Kosten einer Gasprüfung

Die Kosten für die Gasprüfung können variieren und hängen vom Prüfumfang und der eingebauten Gasgeräte/Gasanlage ab. Eine vorschriftsmäßige Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen gemäß DIN EN 1949 / DVGW-Arbeitsblatt G 607 kann von Rheingas, dem Hersteller der Wohnmobile, zertifizierten Werkstätten oder direkt bei TÜV, DEKRA oder GTÜ durchgeführt werden. Preise bekommen Sie auf Anfrage.

Durch die Neuregelung erhofft sich der Gesetzgeber sinkende Preise, da dann die Prüfung auch von unabhängigen Prüfern und Prüferinnen durchgeführt werden kann. Ob das wirklich passiert, ist aber noch nicht absehbar, da die Regelung für valide Aussagen noch zu neu ist. 

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Häufig gestellte Fragen

Jedes Wohnmobil und jeder Wohnwagen mit Flüssiggasanlage zum Kochen, Kühlen und/oder Heizen, ist verpflichtet zu einer Gasprüfung im Turnus von zwei Jahren nach § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). 

Die Gasprüfung sollte niemals selbst durchgeführt werden. Eine eigenständige Überprüfung der Gasanlage ist nicht gleich der vorgeschriebenen Gasprüfung G 607.

Kann im Falle eines Unfalls keine bestandene Prüfung nach Arbeitsblatt G 607 der DVGW nachgewiesen werden, kann das als grobe Fahrlässigkeit gelten und der Versicherungsschutz entfallen. 

Laut Arbeitsblatt G 607 der DVGW ist die Prüfung einer Gasanlage alle zwei Jahre Pflicht sowohl im Wohnmobil als auch im Wohnwagen. Deswegen ist von einer Überziehung der Gasprüfung abzuraten.

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