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Grenzenlose Freiheit.

Flüssiggasflaschen sind ideal für die Versorgung von Geräten mit geringem Verbrauch. Es gibt Kleinflaschen, die ein Füllgewicht von 3*, 5 oder 11 kg besitzen. Diese sind als Pfand- und Eigentumsflaschen erhältlich. Neben Kleinflaschen gibt es Großflaschen. Ihr Füllgewicht beträgt 19* und 33 kg. Sie sind als Pfandflaschen erhältlich und auch für einen größeren Verbrauch geeignet. Flüssiggasflaschen — auch entleerte! — sind stehend aufzubewahren.
*nur in den neuen Bundesländern
Pfandflasche:
Gegen ein einmalig zu entrichtendes Pfand erhält der Kunde eine Flüssiggasflasche, die den neuesten Sicherheitsvorschriften entspricht. Die Nutzung ist zeitlich unbegrenzt. Bei Rückgabe wird das Pfand rückerstattet. Rheingas Pfandflaschen werden ausschließlich von den firmeneigenen Abfüllstationen nachgefüllt, um sicherzustellen, dass unsere hohen Qualitätsanforderungen jederzeit garantiert werden können.
Eigentumsflasche:
Sie ist immer durch einen grauen Anstrich als solche gekennzeichnet. Es wird einmal ein Nutzungsrecht erworben. Überall dort, wo Flüssiggas erhältlich ist, kann die leere Flasche gegen eine gefüllte, ebenfalls graue Flasche getauscht werden. Dies ist gerade beim Freizeiteinsatz, z.B. Camping, von Vorteil, da der Anwender auch andere Abfüllstationen bzw. Flüssiggasvertriebe in Anspruch nehmen kann, falls zufällig keine Rheingas-Vertriebsstelle in der Nähe liegt.
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